Raumsicherungsvertrag

Raumsicherungsvertrag
gesetzlich nicht bes. geregelter Vertrag über die  Sicherungsübereignung der in bestimmten Räumen befindlichen oder später einzubringenden Sachen, v.a. von Warenlagern, und zwar solchen mit wechselndem Bestand. Nach der neueren Rechtsprechung des BGH brauchen die Waren, die noch unter  Eigentumsvorbehalt des Lieferanten stehen, nicht von den schon im Eigentum des Sicherungsgebers stehenden Waren getrennt zu werden. Es genügt, wenn der Sicherungsgeber im R. allgemein an Eigentumsware das Eigentum, und wegen etwaiger Eigentumsvorbehaltware sein Anwartschaftsrecht auf den Erwerb des Eigentums, an den Sicherungsnehmer überträgt.

Lexikon der Economics. 2013.

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